Informationsfreiheitsgesetz muss zügig verabschiedet werden
Aktionsbündnis macht sich für mehr Behördentransparenz stark
Mit dem bundesweiten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) würde sich Deutschland endlich vom Prinzip des „Amtsgeheimnisses“ verabschieden, nach dem alle Unterlagen der Verwaltung grundsätzlich internen Charakter haben, und stattdessen das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung einführen. Jeder Bürger hätte nach dem IFG ein Akteneinsichtsrecht, unabhängig von seiner persönlichen Betroffenheit und ohne dass eine besondere Begründung erforderlich wäre. In nahezu allen Industrieländern gibt es bereits solche Transparenzverpflichtungen, und auch vier deutsche Bundesländer haben mit dem Akteneinsichtsrecht sehr gute Erfahrungen gemacht. Trotzdem hält der Bund bisher an der Geheimniskrämerei fest.
Christoph Bruch vom Berliner Landesvorstand der Humanistischen Union sieht die Bundesregierung in der Pflicht, endlich den Anschluss an internationale Standards wiederzugewinnen: "Weil mündige Bürger den Staat kontrollieren sollten, und nicht der Staat seine Bürger, fordert die Humanistische Union seit den 80er Jahren ein IFG für den Bund und die Länder. In der Beschränkung politischer Kontrollmöglichkeiten auf Mandatsträger kommt ein antiquiertes Demokratieverständnis zum Ausdruck.“
„Ein allgemeines Akteneinsichtsrecht stärkt nicht nur die demokratische Mitwirkung, es ist auch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Korruption und Vetternwirtschaft“, betont Reinold E. Thiel von Transparency International/Deutsches Chapter. „Auch aus diesem Grunde ist es an der Zeit, dass die Ankündigungen aus der Koalitionsvereinbarung endlich in die Tat umgesetzt werden“, so Thiel.
Die beteiligten Organisationen wollen sich als erstes auf Mindestanforderungen an ein allgemeines Akteneinsichtsrecht verständigen und streben an, einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten. „Momentan arbeitet die Ministerialbürokratie daran, sich selber mehr Transparenz zu verordnen. Dass ein solches Projekt nicht gerade mit Herzblut vorangetrieben wird, ist deshalb naheliegend“, bilanziert Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche den bisherigen Verfahrensstand. „Damit die deutsche Verwaltung sich endlich von obrigkeitsstaatlichen Resten befreit, ist es offenbar erforderlich, dass die Öffentlichkeit den Druck verstärkt. Wenn die Verwaltung kein weitreichendes, modernes und für jeden Bürger verständliches Akteneinsichtsrecht zustande bringt, müssen wir ihr offenbar dabei helfen“, erläutert Redelfs die Zielsetzung der Initiative.
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PM (27.05.2003) : Informationsfreiheitsgesetz muss zügig verabschiedet werden (2 S., 142 KB) [PDF]
